In den letzten Monaten haben wir Berichte von Schiffen erhalten, die bei schwerem Seegang einen Anker verloren haben. Wenn ein Anker am Ankerplatz oder im Hafen verloren geht, ordnen die Behörden in den meisten Fällen eine Such- und Bergungsaktion an. Da ein verlorener Anker offiziell als „Wrack“ gilt, können die Behörden diese Anweisung in bestimmten Fällen auch direkt dem NNPC als Versicherer erteilen.
Da sich die Behörden auch dafür entscheiden können, eine eigene Such- und Bergungsaktion zu organisieren, ist es wichtig, dass einer solchen Aufforderung rasch Folge geleistet wird. Gemeinsam mit unserem Korrespondenten vor Ort prüfen wir dann die Möglichkeiten. Um dies richtig einschätzen zu können, bitten wir Sie, uns mindestens die folgenden Informationen zu übermitteln:
- Bericht über den Vorfall auf dem Schiff
- Meldung beim Agenten und den örtlichen Behörden
- Abmessungen und Gewicht des Ankers (und der Ankerkette, falls zutreffend)
- Die genaue Position, an der sich das Schiff zum Zeitpunkt des Vorfalls befand (Längen- und Breitengrad), sowie eine Kopie der ECDIS-Daten
- Anschaffungs- und Marktwert des Ankers
Je nach den Möglichkeiten und Angeboten wird der NNPC versuchen, mit den Behörden eine Vereinbarung über den Zeit- und Arbeitsaufwand für die Suche und, falls gefunden, die Bergung des Ankers zu treffen.
Wir raten unseren Mitgliedern, den Verlust eines Ankers oder einer Ankerkette unverzüglich dem Schadenteam des NNPC unter claims@nnpc.nl zu melden. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die gleiche E-Mail-Adresse oder telefonisch an +31(0)50 534 321.