Ab dem 1. Januar 2024 unterliegen Schiffe mit einer Bruttoraumzahl (BRZ) von 5.000 BRZ oder mehr den Anforderungen des EU-Emissionshandels. Reedereien, die diese Anforderungen nicht erfüllen, riskieren Geldstrafen in Höhe von 100 € pro Tonne CO2-Äquivalent und darüber hinaus möglicherweise zusätzliche Strafen, die die EU und ihre einzelnen Mitgliedstaaten verhängen können.
Die BIMCO hat kürzlich eine Reihe von Klauseln veröffentlicht, die speziell auf die operativen Folgen des Systems abzielen. Wir empfehlen unseren Mitgliedern, diese Klauseln bei Bedarf in ihre Befrachtungsverträge aufzunehmen:
- BIMCO ETS Emissionshandelsregulierungsklausel für Zeitcharterverträge 2023
- BIMCO ETS Emissionshandelsklausel für Reisecharterverträge 2023
- BIMCO ETS Emissionsregulierungs-Zuschlagsklausel für Reisecharterverträge 2023
- BIMCO ETS Zuschlag für die Übertragung von Zertifikaten für Reisecharterverträge 2023
Diese Klauseln sind über den folgenden Link zu finden: https://www.bimco.org/contracts-and-clauses/bimco-clauses.
Durch die Aufnahme dieser Klauseln können die Mitglieder sicherstellen, dass die Verantwortlichkeiten zwischen Eignern und Befrachtern im Rahmen des ETS angemessen geregelt sind. Darüber hinaus hat die BIMCO zusätzlich die SHIPMAN Emission Trading Scheme Allowances Clause 2023 veröffentlicht, die das Verhältnis zwischen einem Schiffseigner und seinem Manager regelt.
Mitglieder, die weitere Fragen zu diesem Thema oder zur Aufnahme der oben genannten Klauseln in ihre Charterverträge haben, werden gebeten, sich an das NNPC-Claims-Team zu wenden (claims@nnpc.nl).