Da sich die Schifffahrtsbranche auf die Einführung der Verordnung „FuelEU Maritime“ ab dem 1. Januar 2025 vorbereitet, hat die Einhaltung dieser Vorschriften höchste Priorität. In diesem Zusammenhang hat die BIMCO die „FuelEU Maritime“-Klausel für Zeitcharterverträge 2024 veröffentlicht. Diese Klausel soll Klarheit schaffen und die Verantwortlichkeiten zwischen Eignern und Befrachtern in Zeitcharterverträgen zuweisen.
Schlüsselelemente der Klausel
- Überwachung der Einhaltung: Schiffseigner müssen sicherstellen, dass das Schiff über einen in der FuelEU-Datenbank registrierten Überwachungsplan verfügt. Die Intensität der Treibhausgasemissionen (THG) muss überwacht und zur Überprüfung durch eine unabhängige Prüfstelle gemeldet werden.
- Einhaltung der Treibstofflieferungen: Befrachter haben die Möglichkeit, die Einhaltung der Vorschriften durch die Lieferung bestimmter Kraftstoffe sicherzustellen, sofern diese den Spezifikationen von FuelEU Maritime entsprechen. Sie müssen sicherstellen, dass die Bunker- und Stromlieferdokumente die gesetzlichen Vorschriften erfüllen.
- Zahlung von Zuschlägen: Die Befrachter sind im Falle von Überschreitungen zur Zahlung von Zuschlägen verpflichtet. Diese Zahlungen können auf einer vereinbarten Zeitbasis (monatlich oder für jede einzelne Fahrt) oder als Teil der Endabrechnung des Mietpreises geleistet werden.
- Anweisungen für Banking/Pooling: Befrachter können Schiffseigner anweisen, Salden zu überweisen oder in einem Pool zusammenzufassen. Allerdings tragen sie die Verantwortung für etwaige Verbindlichkeiten oder Kosten, die sich aus diesen Anweisungen ergeben. Gemäß Buchstabe (i) lautet die Standardbestimmung, dass Befrachter Eigner anweisen können, wie beim Banking oder Pooling zu verfahren ist. Schiffseignern, die bereits Banking- oder Pooling-Vereinbarungen getroffen haben oder die sich in ihrem Vertrag die Flexibilität bewahren wollen, andere Vereinbarungen zu treffen, wird empfohlen, zu prüfen, ob eine Anpassung dieser Bestimmung sinnvoll ist.
Wir empfehlen unseren Mitgliedern, ihre bestehenden Charterverträge zu überprüfen und die Aufnahme der „FuelEU Maritime“-Klausel für Zeitcharterverträge 2024 in ihre Verträge in Erwägung zu ziehen. Angesichts der Auswirkungen der Standardbestimmungen empfehlen wir Schiffseignern, sorgfältig zu prüfen, ob die Standardformulierung für ihre spezifische Situation geeignet ist.
Der vollständige Text der Klausel ist auf der BIMCO-Website zu finden.
Für eine Beratung zur Aufnahme der „FuelEU Maritime“-Klausel in Charterverträge oder zur Klärung spezifischer Fragen zur Einhaltung der Bestimmungen können sich unsere Mitglieder an das Claims-Team des NNPC wenden: claims@nnpc.nl.