Die FuelEU-Verordnung für den Seeverkehr ist Teil des EU-Pakets „Fit for 55“, das darauf abzielt, die Netto-Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 um 55 % zu reduzieren. Die Verordnung soll andere EU-Initiativen zur Emissionsreduzierung ergänzen, darunter das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) und der Kohlenstoffintensitätsindikator (CII).
Die Verordnung legt Ziele für die Emissionsintensität des Energieverbrauchs an Bord ab 2025 fest. Ziel ist eine Reduzierung um 2 % bis 2025 und eine schrittweise Steigerung auf 80 % bis 2050. Im Gegensatz zum EU-EHS, bei dem die Verantwortung beim Schiffseigner liegt, wird bei der FuelEU-Verordnung für den Seeverkehr der Schiffsmanager (als „ISM-Unternehmen“) als verantwortliche Stelle benannt, unabhängig davon, ob es sich bei dem Manager um den eingetragenen Eigner, einen Bareboat-Charterer oder einen Dritten handelt.
Am 20. Dezember 2024 hat die BIMCO eine Musterklausel für den BIMCO Shipman-Vertrag veröffentlicht. Die Klausel stellt sicher, dass Schiffseigner und -manager ihre vertraglichen Pflichten aufeinander abstimmen, auch in Bezug auf Verifizierung, Einhaltung und Sanktionen. Der vollständige Text der Klausel ist auf der BIMCO-Website zu finden.
Wir empfehlen allen Schiffseignern und Managern von Schiffen, die ab 2025 unter die FuelEU Maritime-Verordnung fallen, ihre Managementverträge zu überprüfen und gegebenenfalls die BIMCO-Musterklausel zu übernehmen.
Für eine Beratung zur Aufnahme der FuelEU-Musterklausel können sich unsere Mitglieder per E-Mail an claims@nnpc.nl an das NNPC-Schadenteam wenden