Zum 23. Dezember 2024 sind wichtige Änderungen des Seearbeitsübereinkommens (MLC) in Kraft getreten. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Rechte von Seeleuten zu stärken und die Verpflichtungen von Arbeitgebern und Flaggenstaaten zu klären, um ein sichereres, faireres und geschütztes Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Nachstehend finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen.
- Anwerbung und Vermittlung: Seeleute erhalten Zugang zu einem effizienten und gut geregelten Anwerbungs- und Vermittlungssystem, um Arbeit an Bord von Schiffen zu finden. Es ist nun verboten, den Seeleuten Anwerbungskosten in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus müssen Seeleute für finanzielle Verluste entschädigt werden, die durch das Scheitern eines Anwerbungs- und Vermittlungsdienstes oder durch die Nichterfüllung der Verpflichtungen des Reeders aus dem Arbeitsvertrag entstehen. Neu ist die Verpflichtung, die Seeleute vor oder während des Arbeitsverhältnisses über ihr Recht auf Entschädigung im Falle einer solchen Unterlassung zu informieren.
- Rückführung: Eine neue Bestimmung verpflichtet die Mitgliedstaaten, die sofortige Rückführung von Seeleuten zu erleichtern. In der Vergangenheit gab es Situationen, in denen Seeleute nicht zurückgebracht werden konnten, weil die örtlichen Behörden dies verhinderten und die Besatzung gemäß den nationalen Rechtsvorschriften an Bord bleiben musste. Die Änderung unterstreicht die Rolle der Hafenstaaten, Flaggenstaaten und Herkunftsländer bei der Gewährleistung einer schnellen Rückführung und des Schutzes der Rechte der Ersatzbesatzungsmitglieder.
- Unterkunft und Freizeiteinrichtungen: Soweit möglich, müssen die Reeder Internet an Bord zur Verfügung stellen, um die geistige Gesundheit der Seeleute durch soziale Kontakte zu verbessern. Etwaige Kosten hierfür müssen angemessen bleiben. Darüber hinaus müssen die Staaten vergleichbare Angebote für Seeleute auf Schiffen in ihren Häfen und/oder Ankerplätzen bereitstellen.
- Verpflegung und Catering: An Bord müssen Trinkwasser in guter Qualität und ausgewogene Mahlzeiten zur Verfügung stehen. Die bestehende Vorschrift, dass die Verpflegung der Anzahl der Seeleute, der Dauer der Reise und den religiösen Anforderungen entsprechen muss, wurde erweitert. Die Verpflegung muss nun auch Anforderungen an Menge, Nährwert, Qualität und Vielfalt erfüllen. Sie muss während der gesamten Einsatzdauer kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
- Gesundheitsschutz, Sicherheit und Unfallverhütung: Seeleute müssen eine persönliche Schutzausrüstung erhalten, die ihrer Körpergröße entspricht. Diese Änderung wurde unter anderem wegen der zunehmenden Zahl weiblicher Seeleute eingeführt. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten jährlich Todesfälle von Seeleuten erfassen und der Internationalen Arbeitsorganisation melden. Diese Daten werden in ein globales Register aufgenommen.
Mitglieder, die Fragen zu diesen Änderungen haben oder Unterstützung benötigen, können uns über claims@nnpc.nl kontaktieren.