Ab 2025 werden die Vorschriften für den Transport von Holzkohle (UN 1361) in Containern erheblich verschärft. Diese Änderungen sind von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit von Transportpersonal, Ladung, Schiffen und der gesamten Lieferkette zu gewährleisten. In der Vergangenheit haben Holzkohletransporte schwere Brände auf Containerschiffen verursacht, was vor allem auf unsachgemäße Handhabung, falsche Angaben und unzureichende Vorschriften zurückzuführen war.
Als Reaktion darauf hat die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) den Internationalen Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG Code) aktualisiert. Der Weltschifffahrtsrat (WSC) hat in Zusammenarbeit mit der International Group of P&I Clubs und dem TT Club einen knappen Leitfaden mit den überarbeiteten Vorschriften veröffentlicht. Diesen Leitfaden können Sie hier einsehen. Die wichtigsten Änderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Deklaration als Gefahrgut
Alle Holzkohlesendungen müssen als „Dangerous Goods“ deklariert werden, einschließlich detaillierter Unterlagen, die den neuen Anforderungen vollständig entsprechen. Diese Verpflichtung gilt ohne Ausnahmen. - Vorgeschriebener kontrollierter Bewitterungsprozess
Holzkohle muss nach der Herstellung einem kontrollierten Verwitterungsprozess oder nach der Pyrolyse einem speziellen Nachbehandlungsverfahren unterzogen werden, sofern nicht eine zuständige Behörde etwas anderes genehmigt. Dies verringert das Risiko der Selbstentzündung und anderer Gefahren, die durch unvollständige oder unzureichende Verarbeitung entstehen. - Temperaturbeschränkungen und Verpackungsvorschriften
Zum Zeitpunkt der Verpackung darf die Holzkohle eine Temperatur von höchstens 40 °C haben. Darüber hinaus bleibt der Transport von unverpackter (loser) Holzkohle in Containern verboten. - Neue Stauvorschriften
Um die Luftzirkulation zu verbessern und die Gefahr der Selbstentzündung zu verringern, wurden neue Stauvorschriften aufgenommen. Zwischen der Ladung und dem Dach des Containers muss ein Freiraum von mindestens 30 cm verbleiben. In diesem Zusammenhang gibt es zulässige Staumethoden, und zwar darf die maximale Stauhöhe pro Versandstück in der CTU 1,5 m nicht überschreiten. Die maximale Blockgröße von Versandstücken sollte 16 m³ betragen, wobei zwischen den Blöcken mindestens 15 cm Platz sein muss.
Die Einhaltung dieser neuen Vorschriften ist nicht nur für die Sicherheit, sondern auch für die Vermeidung von Schäden und Verlusten während des Transports unerlässlich. Da die Container in fast allen Fällen vom Absender gepackt und vorbereitet werden, ist es unerlässlich, dass sich die Reederei vorab bestätigen lässt, dass diese Normen eingehalten wurden, und dass zu diesem Zweck eine IMDG-Erklärung (IMDG declaration) ausgefüllt und abgegeben wird.
Wenn Sie zu diesem Thema Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an claims@nnpc.nl.