Die International Group of P&I Clubs (IG) hat ein neues Verfahren für die Zulassung von elektronischen Konnossementen (E-Konnossemente) angekündigt, das am 20. Februar 2025 in Kraft treten wird.
Nach diesem neuen System werden Anbieter von elektronischen Konnossementen als zugelassen betrachtet, wenn sie die folgenden Kriterien erfüllen:
- Gültige Rechtsgrundlage: Das System wird durch ein Gesetz geregelt, das E-Konnossemente den Konnossementen auf Papier rechtlich gleichstellt.
- Verlässlichkeit und Einhaltung der Vorschriften: Der Anbieter weist seine Zuverlässigkeit durch ein unabhängiges Audit, eine Aufsichtserklärung oder die Einhaltung von Industriestandards nach.
Folgen für Schiffseigner
Elektronische Konnossemente werden zunehmend akzeptiert, was zum Teil auf neue rechtliche Rahmenbedingungen zurückzuführen ist. Auch wenn dies die Verwendung elektronischer Konnossemente fördert, gibt es weiterhin Herausforderungen, insbesondere in Regionen, in denen E-Konnossemente noch nicht vollständig anerkannt sind.
- Um potenzielle Risiken zu reduzieren, wird den Mitgliedern Folgendes empfohlen:
- Überprüfen Sie im Voraus die geltenden Rechtsvorschriften für das verwendete E-Konnossementsystem.
- Prüfen Sie, ob das System die vorgegebenen Zuverlässigkeitskriterien erfüllt, um Deckungsprobleme zu vermeiden.
- Vergewissern Sie sich, dass E-Konnossemente auf den betreffenden Handelsrouten und in den betreffenden Häfen anerkannt werden.
Mit diesen Vorkehrungen können die Schiffseigner die Vorteile von E-Zertifikaten optimal nutzen und die rechtlichen und betrieblichen Risiken auf ein Minimum reduzieren.
Eine Übersicht über die zugelassenen E-Konnossementsysteme finden Sie auf der Website der International Group.
Weitere Informationen finden Sie hier im IG-Rundschreiben oder Sie kontaktieren uns per E-Mail an claims@nnpc.nl.