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    MARPOL Anhang I: Änderungen ab Juli 2024 wirksam

    Veröffentlicht auf Juli 9, 2024

    Um das Risiko einer Ölverschmutzung in der Arktis zu minimieren, hat die IMO ein Verbot für die Verwendung und den Transport von Schweröl (HFO) in arktischen Gewässern erlassen. Die nach dieser Verordnung verbotenen Kraftstoffe sind in Vorschrift 43.1.2 des MARPOL-Anhangs I aufgeführt und umfassen:

    • Rohöle mit einer Dichte von mehr als 900 kg/m³ bei 15 °C
    • Öle, die keine Rohöle sind, mit einer Dichte von mehr als 900 kg/m³ bei 15 °C oder einer Viskosität von mehr als 180 mm²/s bei 50 °C
    • Bitumen, Teer und ihre Emulsionen

    Abgesehen von Schiffen, die an Such- und Rettungseinsätzen beteiligt sind, gibt es keine Ausnahmen oder nennenswerten befristeten Befreiungen von den neuen Bestimmungen in Anhang I. Küstenstaaten können jedoch die Bestimmungen in ihrem Hoheitsbereich vorübergehend aussetzen, allerdings nur bis zum 1. Juli 2029. Darüber hinaus unterliegen Schiffe, die den Bestimmungen des MARPOL-Anhangs I, Vorschrift 12A (Schutz von Öltanks) oder Kapitel 1 von Teil II-A des Polar-Codes entsprechen, nach dem 1. Juli 2029 diesen Vorschriften.

    Der vollständige Text ist hier zu finden.

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