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    NNPC-rundschreiben: 14. sanktionspaket der EU gegen Russland

    Veröffentlicht auf Juli 19, 2024

    Wir verweisen auf unsere früheren Rundschreiben zu den Sanktionspaketen gegen Russland als Reaktion auf den Konflikt in der Ukraine, die auf der NNPC-Website zu finden sind.

    Am 24. Juni 2024 hat die Europäische Union (EU) ihr 14. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Dieses Paket beinhaltet zusätzliche Maßnahmen, die auf verschiedene Wirtschaftszweige abzielen, darunter der Flüssigerdgas-Sektor (LNG), sowie Ausfuhrbeschränkungen, Sanktionen gegen Schiffe und Maßnahmen gegen Umgehungspraktiken. Diese Maßnahmen sind in den Verordnungen des Rates 2024/1745 und 2024/1746 detailliert aufgeführt.

    Die wichtigsten Maßnahmen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

    • LNG-Transitverbot: Die EU hat den Transit von russischem Flüssiggas über ihre Gewässer in Drittländer verboten. Dies betrifft auch den Umschlag von Schiff zu Kai und von Schiff zu Schiff, wobei für bestehende Verträge eine Übergangsfrist bis zum 26. März 2025 gilt. Dieses Verbot betrifft nicht den Import von russischem Flüssiggas in die EU, sondern nur den Transit in Drittländer über die EU.
    • Hafenverbot: Schiffe, die Güter und Technologie für den russischen Verteidigungssektor, die Durchführung riskanter Schifffahrtspraktiken oder den russischen Energiesektor transportieren, können in eine Liste aufgenommen und mit einem Hafenverbot belegt werden. Für die genannten Schiffe gilt außerdem ein Verbot für die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Versicherung, Befrachtung und Management.
    • Ausnahmen: Ausnahmen gibt es für Schiffe, die Hilfe benötigen, einen Zufluchtsort suchen, Notrufe für die Sicherheit im Seeverkehr absetzen, Menschenleben auf See retten oder auf Naturkatastrophen reagieren.

    Wir empfehlen unseren Mitgliedern, alle Parteien, Ladungen und Schiffe, die am Handel mit einem hohen Sanktionsrisiko beteiligt sind, weiterhin gründlich zu überprüfen. Wir empfehlen außerdem, die Einhaltung der EU-Sanktionen durch regelmäßige Überprüfung der Sanktionslisten und durch detaillierte Aufzeichnungen über die Sorgfaltspflicht sicherzustellen.

    Mitglieder können den NNPC über claims@nnpc.nl kontaktieren, wenn sie Fragen zu EU-Sanktionen oder damit zusammenhängende Angelegenheiten haben.

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