EU ETS – Emission Trading Scheme Allowances Clause for Time Charter Parties 2022 („ETSA Clause“)

Veröffentlicht auf Juni 8, 2023

In früheren Veröffentlichungen haben wir bereits über die Änderungen der Marpol-Anlage VI berichtet, mit denen der EEXI (Energy Efficiency Existing Index) und der CII (Carbon Intensity Indicator) eingeführt werden (gültig ab 1. Januar 2023).

In diesem Zusammenhang hatte der BIMCO bereits einschlägige Klauseln ausgearbeitet, insbesondere die „CII Operations Clause for Time Charter Parties 2022“ und die „EEXI Transition Clause for Time Charter Parties 2021“. Diese Klauseln zielen darauf ab, das Risiko und die Haftung zwischen Eignern und Befrachtern infolge der geänderten Vorschriften zu verteilen.

Darüber hinaus haben sich die EU-Mitgliedstaaten kürzlich auf ein Emissionshandelssystem (ETS) geeinigt. Dieses sieht vor, dass Unternehmen über die erforderlichen Genehmigungen verfügen müssen, um CO2 ausstoßen zu dürfen. Wenn dieses System tatsächlich in Kraft tritt (voraussichtlich am 1. Januar 2024), müssen Reedereien auch CO2-Emissionszertifikate für Fahrten von 400-BRT-Schiffen von und zu EU-Häfen kaufen.

Der BIMCO hat kürzlich eine Klausel veröffentlicht, die in Zeitcharterverträge aufgenommen werden soll, um die Kosten und Verantwortlichkeiten für den Erwerb, die Übertragung und die Abgabe von CO2-Emissionszertifikaten für Schiffe, die im Rahmen eines Emissionshandelssystems wie dem EU-ETS betrieben werden, zu verteilen.

Grundlage der Klausel ist, dass die Partei, die den Treibstoff im Rahmen des Zeitchartervertrages liefert und bezahlt, auch für die Beschaffung und Bezahlung der Emissionszertifikate verantwortlich ist. Es liegt dann in der Verantwortung des Schiffseigners, die Emissionen des Schiffes zu überwachen und dem Befrachter die entsprechenden Emissionsdaten und Berechnungsgrundlagen zur Verfügung zu stellen. Auf der Grundlage dieser Informationen müssen die Zeitcharterer dem Schiffseigner monatlich die Emissionsrechte zukommen lassen. Die Klausel regelt darüber hinaus die Anpassung der Emissionsrechte, z. B. aufgrund von Off-Hire-Ereignissen, und legt fest, welche Folgen es hat, wenn die Befrachter die Emissionsrechte nicht fristgerecht übertragen.

Die Klausel „EU ETS – Emission Trading Scheme Allowances Clause for Time Charter Parties 2022“ kann über diesen Link aufgerufen werden.

Der BIMCO arbeitet derzeit auch an einer ähnlichen Klausel für Reisecharter. Wir werden unsere Mitglieder darüber informieren, sobald sie verfügbar ist.

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