Schlagwort: russland

  • Ukraine-Update – November 2022

    Ukraine-Update – November 2022

    Zu diesem Thema verweisen wir auf frühere Rundschreiben zu den EU-Sanktionen gegen Russland, die auf der Website des NNPC abrufbar sind.

    Im Juli dieses Jahres wurde nach Verhandlungen zwischen den Vereinten Nationen, der Türkei, der Ukraine und Russland die Schwarzmeer-Getreide-Initiative (Black Sea Grain Initiative) angekündigt. Ziel der Initiative war und ist es, den sicheren Transport von landwirtschaftlichen Erzeugnissen über das Schwarze Meer zu ermöglichen, um die Lebensmittelmärkte weltweit zu stabilisieren.

    Am 16. November wurde vereinbart, die Schwarzmeer-Getreide-Initiative um 120 Tage zu verlängern, so dass die ukrainischen Häfen Odessa, Pivdenniy (ehem. Juschne) und Chornomorsk weiterhin unter der derzeitigen Regelung operieren können.

    Schiffe, die im Rahmen der Schwarzmeer-Getreide-Initiative eingesetzt werden, unterliegen weiterhin der Kontrolle durch die Gemeinsame Koordinierungsstelle (Joint Coordination Centre, JCC) und können anschließend direkt in den Verladehafen fahren.

    Es ist weiterhin zu berücksichtigen, dass Schiffen, die nach März 2014 einen der Krim-Häfen (Sewastopol, Jalta, Kertsch und Feodosia) anlaufen, der Zugang zu ukrainischen Häfen verweigert wird. Lokale Korrespondenten haben uns auch darüber informiert, dass im Nordwesten des Schwarzen Meeres immer noch die Gefahr von Minen besteht.

    Schiffe, die in die/aus der Schwarzmeerregion unterwegs sind, sollten beachten, dass die türkischen Behörden angekündigt haben, dass ab dem 1. Dezember 2022 allen Schiffen, die Rohöl russischen Ursprungs transportieren, ohne gültige P&I-Versicherung der Zugang zum Bosporus und den Dardanellen verweigert wird. Schiffe, die diese Strecke befahren, müssen eine förmliche Bestätigung ihres P&I-Clubs vorlegen können, in der die Schiffsdaten, die Ladung und die Reise angegeben sind und bestätigt wird, dass die P&I-Versicherung für das Schiff, die Reise und die Ladung gültig und umfassend ist.

    Bei weiteren Fragen zu diesem Thema können sich die Mitglieder unter der E-Mail-Adresse claims@nnpc.nl an den NNPC wenden.

  • Update zu EU-Sanktionen – Klarstellung zum Transport bestimmter russischer Ladungen

    Am 19. September 2022 hat die EU ihre Liste der häufig gestellten Fragen (FAQ), insbesondere zur Anwendung von Artikel 3g, 3i und 3j der Verordnung 833/2014 des Rates aktualisiert.

    Die EU hat klargestellt, dass bestimmte Güter wie Düngemittel, Tierfutter, so genannte „essenzielle“ Güter sowie Kohle und verwandte Produkte in Nicht-EU-Länder transportiert werden dürfen, um die Nahrungsmittel- und Energieunsicherheit zu mildern. Einschlägige Dienstleistungen (wie finanzielle Unterstützung, einschließlich Vermittlung oder Versicherungen) im Zusammenhang mit dem Transport der oben genannten Güter gemäß Artikel 3i und 3j in Drittländer über EU-Unternehmen oder das EU-Gebiet sind nun ebenfalls zulässig.

    Im Gegensatz zu der von der EU im August vertretenen Position wird in den aktualisierten FAQs nun klargestellt, dass der Transport von Kohle und bestimmten in Anhang XXI der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgeführten Gütern (und die damit verbundene Versicherung) nicht verboten ist, wenn diese Güter in Drittländer (außerhalb der EU) befördert werden.

    Die Einfuhr der aufgelisteten Güter aus Russland in EU-Länder ist jedoch weiterhin verboten.

    Für eine detaillierte Analyse der geänderten Position der EU können wir unsere Mitglieder auf den Client Alert verweisen, der zuvor von der britischen Anwaltskanzlei Reed Smith veröffentlicht wurde und unter folgendem Link verfügbar ist:

    https://communications.reedsmith.com/329/6403/september-2022/eu-u-turns-on-global-transfer-restrictions-of-russian-coal–fertilisers-and-other-goods(1).asp?sid=caddb06a-ed8b-4d44-9f8d-03372fc05fd6

    Weitere detaillierte Informationen sind in den Rundschreiben aller IG-Clubs zu finden – als Referenz fügen wir hier den Link zum Rundschreiben von North Of England bei:

    https://www.nepia.com/circulars/eu-sanctions-clarification-published-on-the-carriage-of-certain-russian-cargoes-including-coal-and-fertilisers-update/

    *** Angesichts der sich ständig ändernden Sanktionsmaßnahmen (vor kurzem wurde ein achtes EU-Sanktionspaket verabschiedet) wird den Mitgliedern empfohlen, sich bei Fragen zu Sanktionen per E-Mail an claims@nnpc.nl an den NNPC zu wenden. ***

  • Rundbrief: „General Trade Licence“: Meldung von Schiffen, die Russland anlaufen oder russische Gewässer durchqueren

    Rundbrief: „General Trade Licence“: Meldung von Schiffen, die Russland anlaufen oder russische Gewässer durchqueren

    Aufgrund des Krieges in der Ukraine wurden mehrere Änderungen an den britischen Sanktionen gegen Russland beschlossen. Am 17. März d.J. veröffentlichte die britische Regierung eine „General Trade Licence“, um diese Sanktionen zu präzisieren. Eine Kopie der „General Trade Licence“ finden Sie über den unten stehenden Link:
    https://www.gov.uk/government/publications/general-trade-licence-russia-sanctions-vessels

    Auf der Grundlage dieser „Licence“ ist den (Rück-)Versicherern klar, in welchen Fällen sie noch Schiffe versichern können, die durch russische Gewässer fahren und/oder russische Häfen anlaufen. Ein vollständiges Verbot von Fahrten nach Russland ist daher (derzeit) nicht gegeben. Um die Einhaltung der Sanktionen zu überwachen, wurde jedoch eine Meldepflicht eingeführt. Alle (Rück-)Versicherer, die vom Vereinigten Königreich aus tätig sind, müssen Informationen über durchgeführte Reisen erfassen und sie an das britische Außenministerium weiterleiten, wo diese Daten fünf Jahre lang gespeichert werden.

    Diese Meldepflicht trat am gleichen Tag in Kraft, an dem die „General Trade Licence“ veröffentlicht wurde, und zwar am 17. März 2022. Die Nichteinhaltung dieser Meldepflicht kann Folgen für die Versicherung der betreffenden Schiffe und die Zahlung etwaiger Ansprüche haben. Mit diesem Schreiben möchten wir daher unsere Mitglieder und Versicherten, die ab dem 17. März 2022 in Russland gewesen sind, dringend darum bitten, uns die folgenden Informationen zu übermitteln:

    1. Name des/der angelaufenen russischen Hafens/Häfen
    2. Name des Schiffes
    3. IMO-Nummer des Schiffes
    4. Art und Menge der Ladung
    5. Start-/Enddatum der Reise
    6. Name des Schiffseigners
    7. Name des Charterers
    8. Name und Anschrift des Absenders/Lieferanten
    9. Name und Anschrift des Empfängers
    10. Name und Anschrift des Käufers (falls abweichend vom Empfänger und bekannt)
    11. Kopie des Konnossements (falls vorhanden)

    Zur Erleichterung des Verfahrens kann die beigefügte Vorlage verwendet werden. Die ausgefüllte Vorlage kann dann zusammen mit Kopien der Konnossemente an underwriting@nnpc.nl geschickt werden.

    Abschließend möchten wir noch einmal betonen, dass der Handel mit Russland derzeit strengen Beschränkungen unterliegt und dass es keinen Schutz für den Handel unter Umgehung der verhängten Sanktionen gibt. Wie bereits in früheren Rundbriefen erwähnt, ist es nach wie vor wichtig, dass Sie als Mitglied/Versicherter die erforderliche Sorgfaltspflicht erfüllen. Wenn Sie Fragen dazu haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

  • Rundbrief Russland – Update 3. Juni 2022 – 6. EU-Sanktionspaket

    Am 3. Juni 2022 verabschiedete die Europäische Union (EU) ein sechstes Paket von Sanktionen gegen Russland. Zu den neuen Sanktionen gehört die schrittweise Einstellung der russischen Ölimporte in die EU bis Jahresende.

    Außerdem wird die Sanktionsliste um eine Reihe wichtiger russischer Banken, Medienunternehmen und eine Reihe von Personen und Einrichtungen mit Verbindungen zum Kreml erweitert. Darüber hinaus zielt das Paket auf den russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektor ab, indem die Liste der so genannten Dual-Use-Güter erweitert wird.

    Auch die Sanktionen gegen Belarus werden verschärft.

    Für einen detaillierten Überblick über den Inhalt dieses 6. Pakets verweisen wir unsere Mitglieder auf die Informationsseite der Europäischen Kommission, die über den folgenden Link erreichbar ist:

    https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/news/russias-war-ukraine-eu-adopts-sixth-package-sanctions-against-russia-2022-06-03_en

  • Update: Die Lage in der Ukraine und die europäischen Sanktionen

    Unsere Korrespondenten in der Ukraine haben uns über die folgenden Entwicklungen informiert:

    1. 1. Die Werft in Asow wurde vollständig zerstört.
    2. Die Ukraine hat den Zugang zu den Mündungen der Donau wegen der Minengefahr gesperrt.
    3. Russische Kriegsschiffe sind nach wie vor im Schwarzen Meer präsent und blockieren den Zugang zu ukrainischen Häfen.
    4. Der Ausnahmezustand in der Ukraine ist bis zum 25. Mai verlängert worden. Die Ausgangssperre wurde in den meisten Regionen verkürzt, in Odessa dauert sie derzeit von 22:00 bis 05:00 Uhr.

    Am 17. April 2022 ist ein neues EU-Sanktionspaket in Kraft getreten. Das Sanktionspaket umfasst ein Verbot für Schiffe unter russischer Flagge europäische Häfen anzulaufen. Das Verbot enthält eine Reihe von Ausnahmen für bestimmte Transportgüter wie Gas und Öl, raffinierte Ölprodukte und Erze. Eine weitere Ausnahme besteht für bestimmte pharmazeutische und medizinische Erzeugnisse, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel sowie Erzeugnisse für zivile nukleare Anwendungen. Russische Schiffe, die an humanitären Transporten beteiligt sind, können ebenfalls unter die Ausnahmeregelung fallen. Die Liste der natürlichen Personen und Einrichtungen, die unter die Sanktionsregelung fallen, wurde ebenfalls erweitert.

    Den vollständigen Wortlaut der europäischen Verordnung, einschließlich der Erweiterung der Sanktionslisten, finden Sie unter den nachstehenden Links:

  • Rundbrief Russland-Update

    JWC-AUSSCHUSS – Update 4. April

    Wir möchten unsere Mitglieder darüber informieren, dass das Joint War Committee (JWC) in einem Rundschreiben vom 4. April die Hoheitsgewässer Russlands in die Liste der Gebiete aufgenommen hat, die unter dem Begriff „Hull War, Piracy, Terrorism and Related Perils“ aufgeführt sind. Dies hat Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz und in vielen Fällen wird eine zusätzliche Deckung erforderlich sein. In Anbetracht der Spannungen in der Region und der Entwicklungen der letzten Wochen empfehlen wir, vorerst nur notwendige Reisen zu unternehmen und sich vorher von der örtlichen Vertretung und Ihren Versicherern beraten zu lassen.

    Bitte beachten Sie das Rundschreiben des JWC, das über den folgenden Link zugänglich ist: JWLA-030 Black Sea and Sea of Azov-1.pdf

  • Situation in der Ukraine – Update von P&I-Korrespondenten – 2022

    Wir verweisen auf unsere früheren Rundschreiben zu den gegen Russland verhängten Sanktionen nach der Eskalation des Konflikts in der Ukraine. Auf der Grundlage der Empfehlungenn unserer Korrespondenten möchten wir unsere Mitglieder wie folgt informieren:

    • Der offizielle Ausnahmezustand in der Ukraine ist bis zum 25. April 2022 verlängert worden. Alle Häfen unter ukrainischer Kontrolle sind geschlossen. Aus IMO-Rundschreiben geht hervor, dass einige Schiffe unter ausländischer Flagge aufgrund der Lage im Schwarzen Meer derzeit nicht aus ukrainischen Häfen auslaufen können.
    • Die ukrainischen Häfen von Cherson und Berdjansk sind derzeit von russischen Truppen besetzt. In diesen Häfen ist kein Schiffsverkehr möglich.
    • Der Hafen von Mariupol wird derzeit täglich von russischer Artillerie bombardiert. Der Hafen und das Asowsche Meer sind von der russischen Marine blockiert.
    • Gegenwärtig besteht ein Verbot für ukrainische Männer (18-60 Jahre), das Land ohne Erlaubnis zu verlassen. Unseres Wissens ist es daher derzeit nicht möglich, ukrainische Besatzungsmitglieder aus der Ukraine anzuwerben.
    • Eine Rückführung ukrainischer Crewmitglieder scheint jedoch weiterhin möglich. Die Flughäfen von Odessa und Kiew sind geschlossen, so dass die Rückführung der ukrainischen Besatzungsmitglieder hauptsächlich über die nächstgelegenen Flughäfen in Rumänien (Bukarest) und Polen (Warschau) erfolgt. Von diesen Standorten aus können die Besatzungsmitglieder mit dem Inlandstransport in die Ukraine weiterreisen.
    • In russischen Häfen werden ukrainische Besatzungsmitglieder in einigen Fällen immer noch von den russischen Einwanderungsbehörden befragt und können Fragen über ihre Haltung zum Konflikt in der Ukraine gestellt bekommen und/oder ihnen wird die Einfahrt in den Hafen verweigert. Wir empfehlen unseren Mitgliedern, ihre ukrainischen Besatzungsmitglieder darüber zu informieren und ihnen zu raten, auf diese Fragen neutral zu antworten.
    • In einer Reihe von Häfen in Schweden und im Vereinigten Königreich weigern sich die Stauer derzeit, Schiffe von und nach Russland, Schiffe mit russischer Import- und Exportladung und Schiffe unter russischer Flagge zu bedienen.

    Der Ordnung haler möchten wir darauf hinweisen, dass die Unterstützung und Beratung durch den NNPC kein Ersatz für die Sorgfaltspflicht des Mitglieds zur Durchführung von Sanktionsprüfungen ist und auch nicht Teil davon. Wir raten unseren Mitgliedern, bei jeder Sendung die erforderlichen Sanktionsprüfungen vorzunehmen und gegebenenfalls einen Sanktionsexperten hinzuzuziehen. Auch wenn keine direkten Sanktionen verhängt werden, ist dies keine Garantie dafür, dass Banken oder Behörden keine Beschränkungen auferlegen. Mitglieder sollten sich auch über mögliche praktische Probleme bei Verschiffungen von und nach Russland im Klaren sein, wie z. B. die Verweigerung von Dienstleistungen durch Stauer oder Bunkerlieferanten.

  • Rundbrief: Sanktionen gegen Russland / Update vom 16-03-2022

    Wir verweisen auf unsere früheren Rundschreiben zu den gegen Russland verhängten Sanktionen nach der Eskalation des Konflikts in der Ukraine. Hiermit möchten wir unsere Mitglieder über die aktuellen Entwicklungen informieren:

    Am 15. März nahm die EU ein viertes Sanktionspaket an. Damit wird die Sanktionsliste um eine Reihe von Personen aus dem Einflussbereich des Kremls sowie um eine Reihe von Unternehmen aus den Bereichen Luftfahrt, Verteidigung, Schiffbau und Maschinenbau erweitert.

    Außerdem wurde beschlossen, zusätzliche Handelsbeschränkungen für die Ausfuhr von Eisen und Stahl aus Russland sowie für Güter und Technologien für den russischen Verteidigungs-, Sicherheits- und Energiesektor einzuführen.

    Zudem wurden Handelsbeschränkungen für bestimmte Luxusgüter nach Russland eingeführt.

    Für detailliertere Informationen über den Inhalt dieses neuen Sanktionspakets verweisen wir unsere Mitglieder auf die EU-Pressemitteilung und die entsprechende Verordnung (Verordnung (EU) 2022/428 des Rates).

    https://www.consilium.europa.eu/nl/press/press-releases/2022/03/15/russia-s-military-aggression-against-ukraine-fourth-eu-package-of-sectoral-and-individual-measures/

    Wir raten unseren Mitgliedern, weiterhin angemessene Sanktionsprüfungen in Verbindung mit allen Russland betreffenden Sendungen durchzuführen. Weitere Updates werden von Zeit zu Zeit veröffentlicht. In der Zwischenzeit haben Mitglieder jederzeit die Möglichkeit, sich mit Fragen und/oder Kommentaren an uns zu wenden.

    Darüber hinaus möchten unsere Mitglieder auf Verlautbarungen hinweisen, wonach der russische Geheimdienst (FSB) in russischen Häfen ukrainische Besatzungsmitglieder zu den folgenden Themen befragt:

    1. die Meinung der Seeleute zur „russischen Sondermilitäroperation“ in der Ukraine;
    2. ob die Seeleute Familienangehörige in der ukrainischen Regierung haben;
    3. ob die Seeleute Familienangehörige im Südosten der Ukraine/Russlands haben;
    4. ob die Seeleute an den Militäraktionen im Donbas, Ukraine, teilgenommen haben.

    Wir raten unseren Mitgliedern, ihren ukrainischen Besatzungsmitgliedern zu empfehlen, die obigen Fragen so neutral wie möglich zu beantworten und sich nicht zu dem laufenden Konflikt und/oder der aktuellen politischen Lage in Russland und der Ukraine zu äußern.

  • Rundbrief Russland-Update

    Wir verweisen auf unsere früheren Rundschreiben zu den gegen Russland verhängten Sanktionen nach der Eskalation des Konflikts in der Ukraine.

    Wir möchten Sie über die folgenden Entwicklungen informieren:

    • 1. Die NATO warnt vor einem erhöhten Risiko für die Schifffahrt im nordwestlichen Teil des Schwarzen Meeres. Wir raten Ihnen:
      • mit den örtlichen Vertretern sowie mit den nationalen und lokalen Seebehörden über die neuesten Entwicklungen in engem Kontakt zu bleiben;
      • sich über die Navigationswarnungen auf dem Laufenden zu halten und die Hochrisikogebiete, Kriegsschiffe und Militärschiffe zu meiden;
      • alle Vorfälle sorgfältig zu dokumentieren und über ihre jeweiligen nationalen Kanäle und die örtlichen Seebehörden zu melden.
    • Die britische Regierung hat angekündigt, dass sie Schiffe, die im Besitz von Personen mit russischer Staatsangehörigkeit oder mit Wohnsitz in Russland sind oder von diesen gechartert oder betrieben werden, aus britischen Häfen verbannen wird. Das Verbot gilt auch für Schiffe, die unter russischer Flagge fahren.
    • Uns ist bekannt, dass es in mehreren europäischen Häfen zu Verzögerungen bei der Erledigung der Zollformalitäten kommt. Obwohl es derzeit kein generelles Verbot für Sendungen von und nach russischen Häfen gibt, sind wir darüber informiert, dass die Zollbehörden die Sanktionen gegen Fracht mit Ursprung in Russland streng durchsetzen, was zu vorhersehbaren logistischen Verzögerungen führt.
  • Was sind die Folgen des Krieges zwischen Russland und der Ukraine?

    Die Nachrichten über den Krieg zwischen der Ukraine und Russland werfen bei unseren Mitgliedern und Versicherungsnehmern viele Fragen auf. Gemäß Artikel 33 der Versicherten Risiken Klasse 1 sind Verbindlichkeiten, Kosten oder Aufwendungen, die sich aus Kriegsrisiken ergeben oder durch diese verursacht werden, von der Deckung ausgeschlossen. Wir raten daher, die Schwarzmeerhäfen sowohl der Ukraine als auch Russlands bis auf weiteres möglichst zu meiden.

    Was aber, wenn es bereits konkrete Pläne und Vereinbarungen gibt, diese Häfen anzulaufen? Gibt es im Rahmen der geschlossenen Verträge Möglichkeiten, z. B. eine Reise abzulehnen? In diesem Artikel möchten wir Sie auf eine Reihe von Generalklauseln aufmerksam machen.

    1. Kriegsrisikoklauseln

    Wir empfehlen, standardmäßig eine Kriegsrisikoklausel aufzunehmen, in der die gegenseitigen Verpflichtungen in Bezug auf das Kriegsrisiko festgelegt werden. Wir empfehlen, die Bedingungen des Befrachtungsvertrages ausdrücklich in Konnossemente aufzunehmen, die für eine Ladung ausgestellt werden, und, wenn möglich, die Kriegsgefahrenklausel ausdrücklich auf dem Konnossement anzugeben. Derzeit empfiehlt BIMCO die Verwendung der Klauseln CONWARTIME 2013 und VOYWAR 2013, obwohl auch andere und veraltete Klauseln im Umlauf sind. Wir empfehlen, die neueste Version der BIMCO-Klauseln zu verwenden und deren Inhalt aufgrund der rechtlichen Auswirkungen der verschiedenen Klauseln sorgfältig zu prüfen. Zum Beispiel bezieht sich GENCON 1994 immer noch auf die Voywar 1993.

    Die Verwendung einer solchen Klausel kann dem Kapitän/Reeder die Möglichkeit geben, eine Reise abzulehnen, wenn das Schiff andernfalls Kriegsrisiken ausgesetzt wird. Es muss dann nachgewiesen werden, dass eine „reelle Wahrscheinlichkeit“ von Kriegsrisiken bestand; bloße Spekulationen reichen nicht aus. Ist dies der Fall, muss der Kapitän/Reeder den Befrachter informieren und einen geänderten Reiseauftrag verlangen. Außerdem kann das Schiff, wenn es sich bereits in einem gefährlichen Gebiet befindet, vertraglich zum Auslaufen berechtigt sein.

    2. Safe-Harbor-Klausel

    Neben der Kriegsrisikoklausel gibt es auch die Diskussion um einen sicheren Hafen. Generell ist der Befrachter dafür verantwortlich, dass ein Schiff einen sicheren Lade-/Löschhafen ansteuert und von dort auch zurückkehren kann, ohne außergewöhnlichen Gefahren ausgesetzt zu sein. Das bedeutet, dass es nicht nur um die Sicherheit des Hafens geht, sondern auch um die Sicherheit des Weges dorthin. Dies ist besonders wichtig, wenn man zum Beispiel das Asowsche Meer durchquert, um dort einen Hafen zu erreichen. Wenn der Kapitän/Reeder glaubt, dass diese Sicherheit gefährdet ist, hat er die Möglichkeit, den Auftrag abzulehnen. Dies muss jedoch sorgfältig geprüft werden: Stellt sich heraus, dass der Hafen sicher war, war die Ablehnung ungerechtfertigt und kann die Reederei für den Schaden des Befrachters haftbar gemacht werden.

    3. Klausel über höhere Gewalt

    In bestimmten Fällen können Kriegsrisiken als höhere Gewalt eingestuft werden. Die Beweislast liegt bei der Partei, die sich auf eine solche Klausel berufen will. Die Möglichkeit, sich auf diese Klausel zu berufen, ist begrenzt, wenn das Risiko zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits bekannt war oder hätte bekannt sein müssen.

    4. Handelsbeschränkungsklausel

    Wenn eine Handelsbeschränkungsklausel in Bezug auf Fahrten in „Kriegs- oder kriegsähnliche Gebiete“ enthalten ist, wie sie z. B. vom Gemeinsamen Kriegsausschuss (JWC) festgelegt wurde, kann der Auftrag des Befrachters möglicherweise abgelehnt werden, da das Schwarze Meer und das Asowsche Meer jetzt als solche ausgewiesen sind.

    5. Sanktionsklausel

    Angesichts der kürzlich von den USA, dem Vereinigten Königreich und der EU verhängten Sanktionen und der Erwartung, dass diese weiter zunehmen werden (siehe hierzu auch unsere anderen Artikel zu diesem Thema), empfehlen wir die Aufnahme einer Sanktionsklausel und die Durchführung einer Sanktionsprüfung des Befrachters, der Ladung und der Ladungsinteressen auf jeder Reise. Wir raten auch zu prüfen, welche Banken beteiligt sind und ob die Zahlung von Fracht und Kosten überhaupt möglich ist. Berücksichtigen Sie auch die Zahlung von Hafen- und Vermittlungsgebühren.

    Wir möchten allen, die in naher Zukunft eine Reise in die Ukraine oder nach Russland planen, empfehlen, sich für eine individuelle Beratung an uns zu wenden.