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    Rundbrief: „General Trade Licence“: Meldung von Schiffen, die Russland anlaufen oder russische Gewässer durchqueren

    Veröffentlicht auf August 10, 2022

    Aufgrund des Krieges in der Ukraine wurden mehrere Änderungen an den britischen Sanktionen gegen Russland beschlossen. Am 17. März d.J. veröffentlichte die britische Regierung eine „General Trade Licence“, um diese Sanktionen zu präzisieren. Eine Kopie der „General Trade Licence“ finden Sie über den unten stehenden Link:
    https://www.gov.uk/government/publications/general-trade-licence-russia-sanctions-vessels

    Auf der Grundlage dieser „Licence“ ist den (Rück-)Versicherern klar, in welchen Fällen sie noch Schiffe versichern können, die durch russische Gewässer fahren und/oder russische Häfen anlaufen. Ein vollständiges Verbot von Fahrten nach Russland ist daher (derzeit) nicht gegeben. Um die Einhaltung der Sanktionen zu überwachen, wurde jedoch eine Meldepflicht eingeführt. Alle (Rück-)Versicherer, die vom Vereinigten Königreich aus tätig sind, müssen Informationen über durchgeführte Reisen erfassen und sie an das britische Außenministerium weiterleiten, wo diese Daten fünf Jahre lang gespeichert werden.

    Diese Meldepflicht trat am gleichen Tag in Kraft, an dem die „General Trade Licence“ veröffentlicht wurde, und zwar am 17. März 2022. Die Nichteinhaltung dieser Meldepflicht kann Folgen für die Versicherung der betreffenden Schiffe und die Zahlung etwaiger Ansprüche haben. Mit diesem Schreiben möchten wir daher unsere Mitglieder und Versicherten, die ab dem 17. März 2022 in Russland gewesen sind, dringend darum bitten, uns die folgenden Informationen zu übermitteln:

    1. Name des/der angelaufenen russischen Hafens/Häfen
    2. Name des Schiffes
    3. IMO-Nummer des Schiffes
    4. Art und Menge der Ladung
    5. Start-/Enddatum der Reise
    6. Name des Schiffseigners
    7. Name des Charterers
    8. Name und Anschrift des Absenders/Lieferanten
    9. Name und Anschrift des Empfängers
    10. Name und Anschrift des Käufers (falls abweichend vom Empfänger und bekannt)
    11. Kopie des Konnossements (falls vorhanden)

    Zur Erleichterung des Verfahrens kann die beigefügte Vorlage verwendet werden. Die ausgefüllte Vorlage kann dann zusammen mit Kopien der Konnossemente an underwriting@nnpc.nl geschickt werden.

    Abschließend möchten wir noch einmal betonen, dass der Handel mit Russland derzeit strengen Beschränkungen unterliegt und dass es keinen Schutz für den Handel unter Umgehung der verhängten Sanktionen gibt. Wie bereits in früheren Rundbriefen erwähnt, ist es nach wie vor wichtig, dass Sie als Mitglied/Versicherter die erforderliche Sorgfaltspflicht erfüllen. Wenn Sie Fragen dazu haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

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