EU-Paket zur Seeverkehrssicherheit

Veröffentlicht auf Mai 28, 2024

Das Europäische Parlament hat am 10. April 2024 das Paket zur Sicherheit im Seeverkehr („Maritime Safety Package“) verabschiedet. Das von der Europäischen Kommission im Juni 2023 vorgelegte Paket zielt darauf ab, die EU-Vorschriften zur Sicherheit im Seeverkehr und zur Verhütung von Verschmutzung zu aktualisieren. Das Paket enthält auch einen Vorschlag zur Überarbeitung der Verordnung über die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA).

Das Parlament befasste sich ausführlich mit der Container-Katastrophe des Containerschiffs „MSC Zoe“, insbesondere mit der Tatsache, dass mehr als fünf Jahre nach der Katastrophe noch immer 800.000 Kilo Ladung auf dem Meeresgrund liegen. Dieser Vorfall trug dazu bei, dass strengere Anforderungen an die Kontrolle der Sicherung von Containern und an die Arbeitsbedingungen an Bord in das Paket aufgenommen wurden. Die anderen wichtigen Änderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Die Untersuchung eines Sicherheitsvorfalls muss effizienter und schneller erfolgen. Eine Untersuchung muss innerhalb von zwei bis zwölf Monaten nach einem Vorfall abgeschlossen sein. Die Arbeits- und Lebensbedingungen an Bord, die den Unfall beeinflusst haben könnten, müssen ebenfalls in die Untersuchung einbezogen werden.
  • Die Auswahlkriterien, anhand derer Schiffe überprüft werden, werden verschärft. Umweltaspekte werden bei der Bestimmung des Risikoprofils eines Schiffes immer stärker ins Gewicht fallen.
  • Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Anforderungen an den Flaggenstaat werden Schiffe mindestens einmal alle fünf Jahre überprüft werden müssen. Bei diesen Überprüfungen geht es nicht nur um die Sicherheit, sondern auch um die Umweltleistung der Schiffe und die Arbeitsbedingungen der Besatzungsmitglieder.
  • Um die Transparenz zu erhöhen und die Überwachung zu vereinfachen, wird innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften eine EU-Datenbank für Schiffe unter ihrer Flagge eingerichtet.
  • Die Liste der Stoffe, die nicht eingeleitet werden dürfen, wie Öl und schädliche flüssige Stoffe, wird um Abwässer, Abfälle und Scrubber-Rückstände erweitert.

Die Mitgliedstaaten haben nun 2,5 Jahre Zeit, um die neuen Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen und sich auf ihre Anwendung vorzubereiten. Mitglieder, die weitere Fragen zu diesem Thema haben, werden gebeten, sich an das NNPC-Claims-Team zu wenden (claims@nnpc.nl).

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