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    Änderung der ausgeschlossenen gebiete bei (exzedenten-)kriegsversicherung

    Veröffentlicht auf Februar 16, 2024

    Mit dieser Mitteilung möchten wir Sie über eine Änderung der ausgeschlossenen Gebiete in Bezug auf die (Exzedenten-)Kriegsversicherung informieren. Diese Versicherung läuft über unseren Rückversicherer NorthStandard auf dem gewerblichen Markt.

    Angesichts der jüngsten Entwicklungen wurde beschlossen, den Indischen Ozean, den Golf von Aden und das südliche Rote Meer ab dem 20.02.2024 von der Deckung auszuschließen. Die genauen Grenzen dieses neuen Ausschlusses entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben von NorthStandard:

    https://north-standard.com/insights/circulars/notice-of-an-excluded-area-in-respect-of-war-risks-for-certain-covers-2/

    Diese Änderung betrifft Versicherungsnehmer mit festen Beiträgen sowohl für die P&I als auch für die Chartererhaftpflicht. Ab dem 20.02.2024 besteht nämlich kein Versicherungsschutz mehr für Reisen durch dieses Gebiet. Es ist jedoch immer noch möglich, eine Kriegsversicherung über einen Rückkauf („buy back“) zu erwerben. Sollten Sie daran interessiert sein, können wir Ihnen dabei behilflich sein und bitten Sie, sich mit der Underwriting-Abteilung in Verbindung zu setzen.

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