Rundbrief: Sanktionen gegen Russland / Update vom 14.03.2023

Veröffentlicht auf März 14, 2023

Wir verweisen auf unsere früheren Rundschreiben zu den gegen Russland verhängten Sanktionen nach der Eskalation des Konflikts in der Ukraine, die auf der Website von NNPC zu finden sind.

Am 25. Februar 2023 wurde das 10. Sanktionspaket von der Europäischen Kommission angenommen. Dieses Sanktionspaket sieht eine Ausweitung der bestehenden Sanktionen gegen Russland in den folgenden Bereichen vor:

  • Aufnahme von drei weiteren russischen Banken in die Sanktionsliste;
  • zusätzliche Handels- und Finanzsanktionen;
  • zusätzliche EU-Ausfuhrverbote und -beschränkungen in Bezug auf den Export nach Russland;
  • zusätzliche Verbote für Importe aus Russland in die EU;
  • Einführung eines Pakets von neuen Durchsetzungs- und Anti-Umgehungsmaßnahmen.

Für einen vollständigen Überblick über das EU-Sanktionspaket verweisen wir unsere Mitglieder auf die Website der EU https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_1185

Insgesamt sieht dieses Sanktionspaket die Aufnahme von rund 120 Personen und Einrichtungen in die Sanktionsliste vor, darunter russische Entscheidungsträger, hochrangige Regierungsangehörige, führende Militärs und mit Russland verbundene Behörden in den besetzten ukrainischen Gebieten. Auch gegen Personen im Iran, die an der Lieferung von Drohnen beteiligt sind, werden Maßnahmen ergriffen.

Die vollständige Liste der sanktionierten Personen und Einrichtungen ist unter dem folgenden Link abrufbar:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R0429&from=EN

Die EU-Sanktionsmaßnahmen gelten im Hoheitsgebiet der EU, für Staatsangehörige und juristische Personen eines Mitgliedstaates, für Schiffe, die der Gerichtsbarkeit eines Mitgliedstaates unterliegen, oder für Geschäfte, die ganz oder teilweise in der EU getätigt werden.

Wir raten unseren Mitgliedern, die erforderlichen Sanktionskontrollen pro Reise, Sendung und Ladung durchzuführen und zu dokumentieren, damit gegebenenfalls nachgewiesen werden kann, dass die Prüfungspflicht erfüllt worden ist. Zusätzliche Anforderungen, die von Dritten (unter anderem von Banken) gestellt werden können, sollten ebenfalls berücksichtigt werden, ebenso wie das Risiko, dass sich der Sanktionsstatus einer Sendung oder Ladung während der Reise ändern kann.

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