Papierloser Handel – Genehmigung des „ICE Access Agreement (2023.1)“

Veröffentlicht auf Dezember 8, 2023

Wir möchten unsere Mitglieder darüber informieren, dass die International Group of P&I Clubs das ICE Access Agreement (2023.01) genehmigt hat, das es Parteien ermöglicht, das elektronische Handelssystem der ICE für elektronische Konnossemente zu nutzen, ohne dass ein separates Databridge Services & Users Agreement (DSUA) erforderlich ist, wenn:

i. das Konnossement einem Gesetz unterliegt, das seine Gültigkeit als gleichwertig mit einem Konnossement auf Papier anerkennt; und

ii. ICE ein Rundschreiben herausgegeben hat, in dem Anwender entsprechend informiert werden.

Wir weisen darauf hin, dass ICE elektronische Konnossemente im Rahmen des Access Agreements und des DSUA anbietet (Version 2023.1 wurde zuvor von der International Group genehmigt).

Deckungsausschlüsse in Bezug auf den Gütertransport gelten natürlich weiterhin für alle zugelassenen Anbieter in gleicher Weise wie für papiergestützte Systeme. Zu diesen Ausschlüssen gehören das Löschen in einem anderen Hafen oder an einem anderen Ort als dem im Frachtvertrag angegebenen Hafen oder Ort, die Ausstellung/Erstellung eines elektronischen Dokuments/Datensatzes vor oder nach dem Ausstellungsdatum und die Lieferung von Gütern ohne Aushändigung des verkehrsfähigen elektronischen Dokuments/Datensatzes, was im Falle eines zugelassenen elektronischen Handelssystems eine Lieferung unter Verstoß gegen die Regeln dieses Systems bedeutet.

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