Schiffseigner werden im Zusammenhang mit der erhöhten Gefahr des Bewuchses und der Verschmutzung des Schiffsrumpfes aufgrund längerer Liegezeiten durch die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie zur Wachsamkeit aufgerufen.
Viele Eigner sehen sich bereits mit der Stornierung, Aussetzung oder Verschiebung ihrer Befrachtungsverträge konfrontiert. In einigen Sektoren werden Schiffe auch als schwimmende Lager genutzt. Hierdurch liegen weltweit zunehmend Schiffe vor Anker, wodurch die Gefahr von Rumpfverschmutzung entsprechend wächst.
Schiffseigner sind rechtlich für die Instandhaltung ihrer Schiffe und damit in den meisten Fällen auch für die Reinigung des Rumpfes verantwortlich. Fehlt dahingehend eine ausdrückliche vertragliche Bestimmung, ist die Chance sehr gering, dass Eigner diese Verantwortung auf ihre Befrachter abwälzen können. Das gilt zumindest, soweit das Schiff infolge des normalen, absehbaren Betriebs entsprechend legitimer Aufträge des Befrachters inaktiv gewesen ist. Der Bewuchs bringt für Schiffseigner zusätzliche Instandhaltungskosten mit sich und hat auch hinsichtlich Fahrgeschwindigkeit und Treibstoffverbrauch Auswirkungen auf die Leistung des Schiffes. Das kann wiederum zur Geltendmachung von Ansprüchen seitens der Befrachter im Rahmen des Befrachtungsvertrages führen. Die Erfolgschancen derartiger Forderungen von Befrachtern sind dann häufig davon abhängig, ob Schiffseigner die Gefahr von durch Schiffsverschmutzungen verursachten Geschwindigkeits- und Leistungsverminderungen auf sich genommen haben: Hierzu wird im Einzelfall eine Bewertung der spezifischen Formulierungen im Befrachtungsvertrag erforderlich sein.
Wir empfehlen deshalb unseren Mitgliedern, die BIMCO Hull Fouling Clause in ihre Befrachtungsverträge aufzunehmen. Diese ist unter dem folgenden Link zu finden.
Mit der BIMCO Hull Fouling Clause werden Unklarheiten bezüglich der Verteilung dieser Verantwortung vermieden, wodurch sich die Anzahl der gerichtlich beizulegenden Streitigkeiten hoffentlich verringern wird. Außerdem weisen wir unsere Mitglieder darauf hin, dass es innerstaatliche Richtlinien in Bezug auf die Rumpfreinigung gibt, die in der Regel herausgegeben werden, um zu vermeiden, dass marine Organismen in ein lokales Ökosystem eingeschleppt werden und diesem Schaden zufügen können. Die Nichtbeachtung dieser Richtlinien kann dazu führen, dass Verzögerungen während der Reise auftreten oder dass der Zugang zu Häfen/Fahrwassern verweigert wird, bis sich die Behörden davon überzeugt haben, dass die örtlichen Vorschriften erfüllt werden.
Wir raten unseren Mitgliedern daher, Maßnahmen zu ergreifen, um die Rumpfverschmutzung auf ein Minimum zu begrenzen, wenn das Schiff längere Zeit vor Anker liegt. Außerdem raten wir zur Beachtung der IMO-Richtlinien bezüglich der Kontrolle von Biofouling. Beim Abschluss neuer Verträge (oder bei Verhandlungen über die Verlängerung bestehender Verträge) empfehlen wir, dafür Sorge zu tragen, dass die korrekten Formulierungen im Sinne der obigen Beschreibung aufgenommen werden.
Falls Sie unsere Unterstützung benötigen oder spezielle Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich als Mitglied jederzeit (per E-Mail an claims@nnpc.nl) mit uns in Verbindung setzen.