Elektronische Logbücher beim MARPOL-Übereinkommen

Veröffentlicht auf vor 5 Jahren

Beim MARPOL-Übereinkommen (Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe) ist die sorgfältige Führung eines Logbuchs bezüglich der Mitführung und Entsorgung von möglicherweise umweltgefährlichen Stoffen eines der wichtigsten Elemente.

Mit Wirkung vom 1. Oktober 2020 tritt in den MARPOL-Anlagen I, II, V und VI sowie den Leitlinien NOx in Bezug auf die Verwendung elektronischer Logbücher eine Reihe von Änderungen in Kraft.

Diese Änderungen gelten sodann für:

  • Öl-Logbuch Teil 1 und 2;
  • Fracht-Logbuch;
  • Abfall-Logbuch Teil 1 und 2;
  • Logbuch für ozonabbauende Stoffe;
  • Logbuch für den An-/Aus-Status der Dieselmotoren;
  • Logbuch für die Treibstoffumschaltung;
  • Logbuch für die Motorparameter.

Das digitale Logbuch muss von der „Flaggenadministration“ ausgewertet werden, worauf eine schriftliche Bestätigung (Declaration of Marpol Electronic Record Book) ausgestellt wird. Eine Kopie dieser Bestätigung muss immer an Bord aufbewahrt werden. Außerdem müssen die Logbücher und die dazugehörigen Daten sorgfältig archiviert werden für den Fall, dass diese später für die Kontrolle auf eventuelle Fehler oder Mängel im Logbuch erforderlich sind. Derartige Fehler oder Mängel können zur Beschlagnahme und/oder zur Verhängung von Geldbußen durch die Port State Control führen.

Im Zusammenhang mit der Führung eines elektronischen Logbuchs empfehlen wir, die folgenden Dokumente zu Rate zu ziehen:

  • IMO-Richtlinien für die Handlungsdokumentation im Ölbuch, Teil I – Handlungen im Maschinenraum (alle Schiffe);
    INTERTANKO – Ein Leitfaden für korrekte Eingaben im Ölbuch (Teil I – Handlungen im Maschinenraum);
  • INTERTANKO – Ein Leitfaden für korrekte Eingaben im Ölbuch (Teil II – Ladungs-/Ballasthandlungen).
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