Ein häufig wiederkehrendes Thema im Zusammenhang mit juristischem Beistand in der Binnenschifffahrt sind Stockungen. Eine Stockung kann mehrere Ursachen haben, beispielsweise Instandhaltungsarbeiten an einer Brücke oder Schleuse oder eine Kollision oder Niedrigwasser. Was auch immer die Ursache ist, Stockungen behindern und können für Sie Zeitverlust zur Folge haben. Die häufigste Frage, die uns bei einer Stockung gestellt wird, ist die, ob man als Versicherter Anspruch auf Schadenersatz oder eine andere Form des Ausgleichs hat. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Artikel einigermaßen Aufschluss bieten können.
- Zunächst muss die Ursache der Stockung betrachtet werden. Die Ursache ist oftmals entscheidend für die Frage, ob ein Dritter oder eine behördliche Stelle haftbar gemacht werden kann. Eine Stockung infolge einer Kollision wird in den meistens Fällen eher zum Haftungseintritt führen als Arbeiten an einer Brücke.
- Zweitens ist relevant, welche Partei den Schaden verursacht hat. Eine Firma oder eine Privatperson kann unter Umständen zivilrechtlich haftbar gemacht werden. Hat ein staatliches Organ den Schaden verursacht, kann geprüft werden, ob sie haftbar gemacht werden kann oder ob der Versicherte auf irgendeine andere Weise Anspruch auf Entschädigung geltend machen kann. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrem Versicherer zu erkundigen, ob Sie für einen Ausgleich im Rahmen einer eventuell ausgenommenen Versicherung gegen Betriebsstockungen in Betracht kommen.
- Kann ein Dritter für die Stockung haftbar gemacht werden, werden Sie Ihre Forderung untermauern müssen. Sie müssen nachweisen, welche Verzögerung sie als unmittelbare Folge der Stockung in Kauf nehmen mussten und welchen Schaden Sie erlitten haben. Das muss mithilfe Ihrer Befrachtungsverträge oder Belegen zu den Durchschnittseinnahmen in der Zeit vor und/oder nach der Stockung bewiesen werden.
- Bei einer Stockung infolge gerechtfertigter behördlicher Maßnahmen, beispielsweise Instandhaltungsarbeiten, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Nachteilsausgleich. Für nähere Einzelheiten und eine Erläuterung dazu verweisen wir Sie auf „Jahrgang 2018/22“.
Wie Sie vielleicht verstehen werden, sind Stockungen ein weites Feld, wobei es jeweils von dem Einzelfall und den Umständen abhängt, ob ein (un-)gerechtfertigtes (behördliches) Handeln gegeben ist und ob Sie für eine Entschädigung in Betracht kommen. Wir raten Ihnen daher vor allem, sich bei einer Stockung sofort mit Ihrem Ansprechpartner in Verbindung zu setzen, um ihre Rechtsstellung zu prüfen, und die nötigen Beweise in Bezug auf die Ursache und die Folgen der Stockung zu sammeln.