Beim Kauf eines gebrauchten Sportbootes denkt man natürlich vor allem an die Vorteile, selbst ein Boot zu besitzen. Aber wie sieht es aus, wenn Sie nach dem Kauf feststellen, dass das Boot Mängel hat und Sie den Verkäufer hierfür haftbar machen wollen? Was können Sie als Käufer tun und worauf müssen Sie achten?
- Wir empfehlen, den Kauf ungeachtet des Wertes oder der Größe des Bootes immer in einem Vertrag schriftlich festzuhalten. Achten Sie dabei insbesondere auf die Konditionen in Bezug auf den Zustand des Bootes bei der Übertragung. Wird das Boot in dem Zustand übertragen, in dem es sich befindet? Wird vor dem Kauf ein Wertgutachten von einem Sachverständigen erstellt? Verbürgt sich der Verkäufer für den Zustand des Bootes?
- Sie als Käufer haben eine Untersuchungspflicht. Sie müssen sich vom Zustand des Bootes so gut wie möglich überzeugen. Ihre Untersuchungspflicht unterliegt vom Gesetz her schwereren Anforderungen, wenn es sich um den Kauf eines gebrauchten Bootes handelt. Beispielsweise müssen Sie als Käufer eines gebrauchten Bootes einkalkulieren, dass in Anbetracht des Alters des Bootes gewisse Gebrauchsspuren und möglicherweise überfällige Instandhaltung gegeben sein können. Im Zusammenhang mit der Untersuchungspflicht müssen Sie dem Verkäufer auch vorher Fragen stellen, wenn Sie Zweifel bezüglich bestimmter Eigenschaften haben.
- Der Verkäufer hat eine gesetzliche Informationspflicht und muss Sie über Mängel, die ihm zum Zeitpunkt der Übertragung bekannt waren und auch über Mängel, die einer normalen Nutzung des Bootes nicht im Wege stehen, in Kenntnis setzen. Ob der Verkäufer haftbar gemacht werden kann, wird jedoch oft davon abhängen, ob der Mangel bei der Besichtigung des Bootes für Sie nicht sichtbar war und der Verkäufer Sie über den Mangel nicht informiert hat.
- Sobald Sie nach dem Kauf eines Bootes feststellen, dass es Mängel aufweist, ist es wichtig, dass Sie den Verkäufer so rasch wie möglich schriftlich rügen. In der Rüge müssen Sie deutlich angeben, welcher Mangel festgestellt wurde und Sie müssen den Verkäufer auffordern, den Mangel innerhalb einer angemessen Frist zu beheben.
Wir raten Ihnen, den Zustand eines gebrauchten Sportbootes immer vor dem Kauf durch Expertengutachten prüfen zu lassen. Wenn Sie beim Aufsetzen eines Kaufvertrages oder einer Mangelrüge Hilfe brauchen, können Sie sich jederzeit an uns wenden.