Viele unserer Versicherten beschäftigen Mitarbeiter im Arbeitsverhältnis. In letzter Zeit wurden uns mehrere Fälle gemeldet, bei denen ein Versicherter einem Mitarbeiter fristlos gekündigt hatte und diese Kündigung von dem Mitarbeiter angefochten wurde. Bei vielen dieser Fälle mussten wir leider feststellen, dass die Kündigung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist, da die gesetzlichen Vorschriften nicht erfüllt wurden. Deshalb möchten wir Sie auf einige wichtige Punkte hinweisen.
Eine fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn:
ein wichtiger Grund vorliegt (beispielsweise Diebstahl, Körperverletzung und Arbeitsverweigerung);
die Kündigung sofort nach dem Eintreten dieses Grundes ausgesprochen wird; und
der wichtige Grund dem Mitarbeiter hierbei sofort mitgeteilt wird (vorzugsweise sowohl mündlich als auch schriftlich).
Ein wichtiger Grund ist erst dann gegeben, wenn dadurch das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer nicht mehr fortgesetzt werden kann. Ob dieser gegeben ist, ist von Fall zu Fall verschieden und das kann demnach bedeuten, dass beispielsweise Diebstahl in dem einen Fall eine fristlose Kündigung nach sich ziehen kann und in einem anderen Fall nicht.
Sie als Arbeitgeber müssen beachten, dass Sie den wichtigen Grund beweisen können. Da die Anforderungen hierbei für den Arbeitgeber hoch sind, ist es wichtig, Personalakten sowie Tätigkeits- und Beurteilungsgespräche zu führen und eventuelle Probleme anzusprechen und schriftlich festzuhalten. Falls Sie Ihrem Arbeitnehmer eine Abmahnung erteilen, ist es ratsam, diese schriftlich festzuhalten und vom Arbeitnehmer unterschreiben zu lassen. Wird dann zu einem späteren Zeitpunkt die fristlose Kündigung ausgesprochen, können Sie anhand der Personalakte beweisen, dass der Anlass für die Kündigung kein einzelnes Vorkommnis war, sondern es seit längerer Zeit Probleme mit der Arbeitseinstellung gibt. In Ausnahmefällen ist eine fristlose Kündigung auch möglich, wenn keine Probleme festgestellt und schriftlich festgehalten wurden, aber das ist wie gesagt meistens die Ausnahme von der Regel.
Eine fristlose Kündigung hat schwerwiegende Folgen für den Arbeitnehmer: Das Arbeitsverhältnis endet sofort, der Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt und zudem hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Übergangsvergütung (transitievergoeding). Gerichte betrachten eine fristlose Kündigung daher auch als äußerstes Mittel. Als Arbeitgeber laufen Sie hierbei Gefahr, vom Gericht in die Zahlung von Vergütungen an den Arbeitnehmer verurteilt zu werden (beispielsweise in Form von Lohnfortzahlungen und Aufwendungsersatz), falls der Arbeitnehmer die fristlose Kündigung anficht. Sie können auch verpflichtet werden, den Arbeitnehmer wieder einzustellen.
Wen Sie Fragen zu einem Fall mit Ihren Arbeitnehmern haben, können Sie sich gern mit uns in Verbindung setzen.